Viele Arbeitnehmer kennen die Situation: Nach Feierabend geht plötzlich noch eine SMS oder eine E-Mail des Arbeitgebers ein. Wie ist nun zu reagieren? Sind Arbeitnehmer in ihrer Freizeit verpflichtet, solche Nachrichten zu lesen, zu beantworten oder gar einen Anruf des Arbeitgebers anzunehmen? Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein schafft nun Klarheit. Alles Wichtige zu der Entscheidung erfahren Sie hier.